Testung an der BMMG
Vorgaben:
Schülerinnen und Schüler dürfen am Unterricht, Klassenarbeiten oder Klausuren in ihren Lerngruppen nur teilnehmen, wenn sie:
- an den Corona-Selbsttests (3x wöchentlich) teilnehmen und diese negativ sind oder
- einen persönlichen negativen, höchstens 48 Stunden zurückliegenden Testnachweis (Bürgertest! – keinen Selbsttest) vorweisen können oder
- einen Nachweis erbringen, dass sie vollständig gegen Covid 19 geimpft oder genesen sind.
Testverfahren in der Schule:
Die Selbsttestung findet in der Regel montags, mittwochs und freitags zu Beginn der 1. Stunde unter Aufsicht der jeweiligen Lehrkraft statt. Alle Hinweise und Erklärungen zu den Selbsttests der Schule sind unter diesem Link zu finden. (Selbsttests der Firma Siemens Healthcare GmbH /Clinitest)
Für Schüler*innen, die an dieser Testung nicht teilnehmen konnten und nicht zu den 2 Gs (geimpft oder genesen) gehören, sind zur Nachtestung verpflichtet. In der Schule besteht die Möglichkeit zur Nachtestung:
Für ALLE Schüler:innen
Wer an dieser Nachtestung nicht teilnimmt, muss einen persönlichen negativen, höchstens 48 Stunden zurückliegenden Testnachweis (Bürgertest! – keinen Selbsttest) vorweisen können. Anderenfalls ist eine Teilnahme am Unterricht nicht möglich.
Wichtiger Hinweis:
Eltern und andere Personen, die einen Termin in der Schule wahrnehmen, müssen einen persönlichen negativen, höchstens 48 Stunden zurückliegenden Testnachweis (Bürgertest! – keinen Selbsttest) oder den Nachweis über eine vollständige Covidschutzimpfung oder Genesung vorweisen können.