Die Hausordnung
1. Aufsicht
Die aktive Aufsicht beginnt 15 Minuten vor der 1. Unterrichtsstunde oder zügig nach dem Pausengong. Sie endet mit dem Schlussgong der Pause.
2. Aufenthaltsbereiche für Schülerinnen und Schüler
2.1 Außenbereich
Den Schülerinnen und Schülern stehen in den Pausenzeiten das befestigte Schulgelände und die Wiesenfläche hinter der Sporthalle zur Verfügung. Zum
Aufenthalt sind nicht freigegeben: die Parkplätze, die Zufahrt vom Winnertzweg zum Lehrerparkplatz, die Entwässerungsgräben mit den äußeren
Randstreifen, das Biotop und das Gartengelände hinter dem Sportplatz, der Fahrradkeller einschließlich Treppenaufgang. Fahrräder dürfen nur im
Fahrradkeller und an den dafür im Außengelände vorgesehenen Orten (Fahrradständer) abgestellt werden. Die Zufahrtswege für Rettungsfahrzeuge sind
unbedingt frei zu halten.
Schülerinnen und Schüler der S I ist es nicht gestattet, das Schulgelände ohne besondere Erlaubnis zu verlassen.
Die Zufahrt vom Winnertzweg zum Lehrerparkplatz mit Kraftfahrzeugen ist von 7.00 bis 14.00 Uhr nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schule und
den Zulieferern des MonteBistros gestattet. Insbesondere ist es aus Gründen des Unfallschutzes nicht erlaubt, dass Eltern, die ihre Kinder mit dem PKW
zur Schule bringen, diese Zufahrt nutzen, um die Kinder auf dem Lehrerparkplatz oder angrenzenden Gelände aussteigen zu lassen. Ausnahmsweise
darf diese Möglichkeit nur für Schülerinnen und Schülern mit Gehbehinderungen genutzt werden, wenn diese Schülerinnen und Schülern zuvor im
Sekretariat gemeldet worden sind.
2.2 Innenbereich
Die Schülerinnen und Schüler dürfen sich vor dem Unterrichtsbeginn im Haus aufhalten mit Ausnahme des abgegrenzten, inneren Bereichs im Forum
einschließlich der Bühne.
3. Regelungen in den großen Pausen
3.1 Aufenthaltsregelung für die Schülerinnen und Schüler der S I
Alle Schülerinnen und Schüler der S I verlassen die Unterrichtsräume, Flure und Treppenhäuser. Die Lehrkraft verlässt als letzte den aufgeräumten
Klassen- oder Kursraum. Der Aufenthalt im Forum ist gestattet mit Ausnahme des inneren Bereichs im Forum (Parkett) einschließlich der Bühne.
Ausnahmen:
Körperbehinderte Kinder können die Pause zusammen mit Begleitung im Haus verbringen. Schülergruppen im Beisein einer Lehrkraft ist der Aufenthalt
im Haus ebenfalls erlaubt.
3.2 Aufenthaltsregelung für Schülerinnen und Schüler der S II
Die Schülerinnen und Schüler der S II dürfen sich in ihren Freizeiten in den Kursräumen oder im Oberstufenraum aufhalten. Schülerinnen und Schüler der
S II dürfen das Schulgelände verlassen.
3.3 Regenpause
Die Regenpause wird durch ein dreimaliges Gongzeichen signalisiert. Die Schülerinnen und Schüler der S I sollen sich dann im Forum aufhalten. (nicht
im inneren Bereich).
4. Pausenspiele
Erlaubt sind neben Lauf- und Hüpfspielen Ballspiele mit Tennis- oder Softbällen. Ausnahmen: Der Brunnenhof und der Schulgartenbereich sind Ruhezonen
und für Ballspiele gesperrt. Auch auf dem Platz vor dem Haupteingang ist das Ballspielen verboten. Tischtennisplatten stehen für das Tischtennisspiel zur
Verfügung. Ausdrücklich untersagt sind auf dem Schulgelände das Skateboardfahren, Inlineskating und das Werfen mit Schneebällen.
5. Schulschluss
Für die Ordnung im Raum ist die jeweilige Gruppe unter Aufsicht der Lehrkraft verantwortlich. Nach Unterrichtsschluss müssen die Stühle hochgestellt
und die Fenster geschlossen werden. Vor Arbeitsgemeinschaften und vor der 8. Stunde stehen den Schülerinnen und Schüler das Forum und der Schulhof
zur Verfügung.
6. Rauchen
Rauchen ist auf dem Schulgelände nicht gestattet.
7. Ordnungsdienst
Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, den eingeteilten Ordnungsdienst wahrzunehmen.
8. Elektronische Geräte
Elektronische Geräte wie (Smartphones, iPads, Kopfhörer) sollen in der Schule möglichst wenig präsent sein, damit sie den Raum für Begegnung und
Gemeinschaft nicht stören.
Die Nutzung von Smartphones und iPads zu außerschulischen Zwecken ist generell verboten (u.a. Austausch über soziale Netzwerke, Telefonieren,
Spielen, Ton- und Bildaufnahmen). Die Nutzung für schulische Zwecke (bspw. WebUntis) und Absprachen mit der Lehrkraft (bspw. Nutzung eines
Hotspots) bilden eine Ausnahme.
Grundsätzlich muss das iPad im Unterricht flach (ggf. leicht schräg) auf dem Tisch liegen und darf nur nach Absprache aufgestellt werden.
Der Einsatz von Kopfhörern ist nicht erlaubt. Ausnahmen für die Nutzung von Kopfhörern können mit der Lehrkraft individuell vereinbart werden (z.B. in
Einzelarbeitsphasen).
Oberstufenschüler:innen ist die Nutzung elektronischer Geräte für schulische Zwecke darüber hinaus in dafür vorgesehenen Räumen (Oberstufenraum,
SV-Raum) und ungenutzten Kursräumen erlaubt.
Zuwiderhandlungen
- Bei Zuwiderhandlung weist die aufsichtführende Lehrkraft auf den Verstoß gegen die Hausordnung hin und ergreift bei Wiederholung und je nach Schwere der Regelverletzung nach eigenem Ermessen angebrachte Maßnahmen (z.B. pädagogisches Gespräch, Einbehalten des Smartphones bis zum Unterrichtsende o. Ä.).
- Bei häufigen Wiederholungen oder groben Regelverstößen kann die Klassenleitung informiert werden, die nach eigenem Ermessen weitere sinnvolle pädagogische Schritte (Thematisierung im Unterricht, Klassenmaßnahmen, Elterngespräch, usw.) vornimmt.
- In letzter Instanz kann bei besonders gravierenden bzw. häufigen Fällen die Schulleitung konsultiert werden, die ggf. weitergehende Ordnungsmaßnahmen ergreift.
Krefeld, den 15.05.2023