Die Hausordnung
1. Aufsicht
Die aktive Aufsicht beginnt 15 Minuten vor der 1. Unterrichtsstunde oder zügig nach dem Pausengong. Sie endet mit dem Schlussgong der Pause.
2. Aufenthaltsbereiche für Schüler
2.1 Außenbereich
Den Schülern steht in den Pausenzeiten das befestigte Schulgelände und die Wiesenfläche hinter der Sporthalle zur Verfügung.
Zum Aufenthalt sind nicht freigegeben:
- die Parkplätze;
- die Zufahrt vom Winnertzweg zum Lehrerparkplatz;
- Entwässerungsgräben mit den äußeren Randstreifen;
- das Biotop und das Gartengelände hinter den Sportplatz;
- der Fahrradkeller einschließlich Treppenaufgang.
Fahrräder dürfen nur im Fahrradkeller und an den dafür im Außengelände vorgesehenen Orten (Fahrradständer) abgestellt werden. Die Zufahrtswege für Rettungsfahrzeuge sind unbedingt frei zu halten.
Schülern der S I ist es nicht gestattet, das Schulgelände ohne besondere Erlaubnis zu verlassen. Die Zufahrt vom Winnertzweg zum Lehrerparkplatz mit Kraftfahrzeugen ist von 7.00 bis 14.00 Uhr nur Mitarbeiter/innen der Schule und den Zulieferern des Monte-Bistros gestattet. Insbesondere ist es aus Gründen des Unfallschutzes nicht erlaubt, dass Eltern, die ihre Kinder mit dem PKW zur Schule bringen, diese Zufahrt nutzen, um die Kinder auf dem Lehrerparkplatz oder angrenzenden Gelände aussteigen zu lassen. Ausnahmsweise darf diese Möglichkeit nur für Schüler/innen mit Gehbehinderungen genutzt werden, wenn diese Schüler/innen zuvor im Sekretariat gemeldet worden sind.
2.2 Innenbereich
Die Schüler dürfen sich vor dem Unterrichtsbeginn im Haus aufhalten mit Ausnahme des abgegrenzten, inneren Bereichs im Forum einschließlich der Bühne!
3. Regelungen in den großen Pausen
3.1 Aufenthaltsregelung für die Schüler der S I
Alle Schüler der S I verlassen die Unterrichtsräume, Flure und Treppenhäuser. Die Lehrperson verlässt als letzte den aufgeräumten Klassen- oder Kursraum. Der Aufenthalt im Forum ist gestattet mit Ausnahme des abgegrenzten, inneren Bereichs im Forum einschließlich der Bühne!
Ausnahmen
Körperbehinderte Kinder können die Pause zusammen mit Begleitung im Haus verbringen. Schülergruppen im Beisein einer Lehrperson ist der Aufenthalt im Haus ebenfalls erlaubt.
3.2 Aufenthaltsregelung für Schüler der S II
Die Schüler der S II dürfen sich in ihren Freizeiten in den Kursräumen oder im Oberstufenraum aufhalten. Schüler der S II dürfen das Schulgelände verlassen.
3.3 Regenpause
Die Regenpause wird durch ein dreimaliges Gongzeichen signalisiert. Die Schüler der S I sollen sich dann im Forum aufhalten. (nicht im inneren Bereich)!
4. Pausenspiele
Erlaubt sind neben Lauf- und Hüpfspielen Ballspiele mit Tennis- oder Softbällen.
Ausnahme: der Brunnenhof und der Schulgartenbereich sind Ruhezonen und für Ballspiele gesperrt.
Auch auf dem Platz vor dem Haupteingang ist das Ballspielen verboten.
Tischtennisplatten stehen für das Tischtennisspiel zur Verfügung. Ausdrücklich untersagt ist auf dem Schulgelände das Skateboardfahren, Inlineskating und das Werfen mit Schneebällen.
5. Schulschluss
Für die Ordnung im Raum ist die jeweilige Gruppe unter Aufsicht der Lehrperson verantwortlich. Nach Unterrichtsschluss müssen die Stühle hochgestellt werden. Vor Arbeitsgemeinschaften und vor der 8. Stunde steht den Schülern das Forum und der Schulhof zur Verfügung.
6. Rauchen
Das Rauchen ist auf dem Schulgelände nicht gestattet.
7. Ordnungsdienst
Alle Schüler sind verpflichtet, den eingeteilten Ordnungsdienst wahrzunehmen.
8.1 Mobiltelefone, Smartphones und andere elektronische Kommunikationsgeräte
dürfen im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände nur in ausgeschaltetem Zustand mitgeführt und nicht sichtbar getragen werden. Beachtet eine Schülerin oder ein Schüler diese Regel nicht, so ist das Gerät abzugeben und wird vom Lehrer bei der Schulleitung hinterlegt. Dort kann es von den Eltern bzw. den volljährigen Schüler/innen abgeholt werden. Ausnahmsweise dürfen Schüler ihr Mobiltelefon nur mit ausdrücklicher Zustimmung einer Lehrperson benutzen. Mobiltelefone, Smartphones und andere elektronische Kommunikationsgeräte dürfen im Schüler-Arbeitsraum sowie im Oberstufenraum (T-Stube) von Schüler/innen der Oberstufe in Freistunden genutzt werden, solange keine anderen Schüler/innen gestört werden. Vor dem Verlassen dieser Räume müssen die Geräte ausgeschaltet werden und dürfen nicht sichtbar getragen werden. Auf dem gesamten Schulgelände besteht ein generelles Fotografierverbot. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung. Vor Klassenarbeiten, Klausuren und Prüfungen sind mitgeführte Mobiltelefone u. ä. der Aufsichtsperson ohne Aufforderung für die Zeit der Arbeit zur Verwahrung zu geben. Eine Zuwiderhandlung wird als Täuschungsversuch gewertet.
8.2 MP3-Player und andere elektronische Wiedergabegeräte
dürfen ebenfalls im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände nicht eingeschaltet sein und nicht sichtbar getragen werden, weder im Unterricht noch in den Pausen. Sie dürfen im Schüler-Arbeitsraum sowie im Oberstufenraum (T-Stube) von Schüler/innen der Oberstufe in Freistunden benutzt werden, solange keine anderen Schüler/innen gestört werden. Vor dem Verlassen dieser Räume müssen die Geräte ausgeschaltet werden und dürfen nicht sichtbar getragen werden. Bei Verstößen gilt dieselbe Regelung wie unter 8.1.